Zur Beratung im Immobilienrecht gehört bei amend rechtsanwälte die Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder Bauträgerverträgen zum Erwerb von Immobilien, und zwar sowohl Immobilien zur Projektentwicklung und Weiterveräußerung als auch Bestandsimmobilien.
Wir bieten eine umfassende Beratung bei Grundstücken zur Projektentwicklung. Dazu zählt auch die Gestaltung der Finanzierung, die Betreuung bei der Durchführung der Bebauung, insbesondere beim Abschluss von Architekten-, Ingenieur- und Werkverträgen aller Art, insbesondere Generalunternehmerverträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die rechtliche Betreuung aller Formen der Verwertung und Verwaltung, vor allem beim Abschluss von Kauf- und Bauträgerverträgen, von Mietverträgen sowie Facility-Management-Verträgen.
Von besonderer Bedeutung ist die Betreuung von Immobilientransaktionen, zu denen auch die Immobilien-Due-Diligence gehört. Ebenso arbeiten wir an M&A-Transaktionen für den Bereich Immobilienrecht unterstützend mit.
Zusammen mit unseren Kollegen aus dem Bereich der Prozessführung sind wir die richtigen Partner, wenn Probleme nicht anders als durch Verfahren vor staatlichen und Schiedsgerichten oder durch selbstständige Beweisverfahren gelöst werden können.