Wir beraten Sie in komplexen Einzelfragen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts. Dabei greifen wir auf unser know how zurück, welches wir in außergerichtlichen Sanierungsberatungen und in der Insolvenzverwaltung gewonnen haben.
Unsere Kompetenzfelder im Einzelnen:
- Gründung und Veränderungen von Kapital- und Personengesellschaften
- An- und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Umwandlungen von Gesellschaften
- Umstrukturierung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Konzernrechtliche Unternehmenszusammenschlüsse und Vertragsgestaltungen
- Allgemeines und spezielles Handelsrecht
- Nationale und internationale Vertragsgestaltung, insbesondere Kooperationsverträge
- Vertriebsverträge
- Handelsvertreterverträge und allgemeines Handelsrecht
- Deutsches und internationales Kaufrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kreditsicherungsrecht